Ethische Grundsätze

Erfahren Sie mehr über unsere Ethik- und
Verhaltensgrundsätze

Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Es ist unser Ziel, wirtschaftlichen Erfolg auf der Basis eines soliden Geschäftsmodells im Einklang mit gesetzlichen Regelungen und den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter und der Gesellschaft sowie unter Berücksichtigung des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu erzielen. Aus diesem Grunde bildet der Aspekt der Nachhaltigkeit eine wichtige und wesentliche Komponente unserer Unternehmensstrategie.

Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie achten wir bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen sowie bei der Auswahl unserer Lieferanten streng auf die Einhaltung sozialer und umweltbezogener Standards.

Wir legen Wert darauf, dass sich jeder unserer Lieferanten, Partner und Kund:Innen dazu verpflichtet, im Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten umweltbezogene und soziale Standards einzuhalten.

Wir verpflichten unsere Lieferanten und Subunternehmer, die Standards einzuhalten, die im vorliegenden Verhaltenskodex aufgeführt sind und erwarten, dass sie ihrerseits ihre eigenen Lieferanten und Subunternehmern zur Einhaltung eines ähnlichen Verhaltenskodex verpflichten.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle geltenden Gesetze einschließlich der Arbeitsgesetze, der Vorschriften zum Schutz der Menschenrecht, der Umweltschutzgesetze und der Gesetze für den Bereich Gesundheit und Sicherheit einhalten. Alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen werden beschafft, beibehalten und ständig aktualisiert. Lieferanten sind verpflichtet, ihren operativen Verpflichtungen und ihren Verpflichtungen im Bereich der Berichterstattung nachzukommen.

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Ethik (Bestechung und Korruption)

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihren Geschäften auf ethische und transparente Weise nachgehen. Lieferanten sind Bestechung, Erpressung oder Unterschlagung in jeglicher Form untersagt. Jede Form von Vergütung seitens der Lieferanten darf sich ausschließlich auf die nachweisliche Lieferung von Produkten beziehungsweise die nachweisliche Erbringung von Dienstleistungen beziehen.

Der Betrag und der Wert von Geschenken zur Förderung der Geschäftsbeziehung und Einladungen oder anderen Vorteilen muss mit der üblichen, lokalen Praxis übereinstimmen und darf keinen Anlass zu dem Verdacht geben, dass sie eingesetzt werden, um sich unrechtmäßige oder unangemessene Vorteile zu verschaffen.

Lieferanten verfolgen ihre geschäftlichen Aktivitäten im Einklang mit den Gepflogenheiten des fairen Wettbewerbs sowie im Einklang mit allen geltenden Kartellgesetzen.

Lieferanten ergreifen jede mögliche Maßnahme zur Verhinderung von Geldwäsche und halten sich an alle geltenden Embargo-Vorschriften.

Menschenrechte, Arbeitsbedingungen Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die international anerkannten Menschenrechte ihrer Mitarbeiter achten und die Würde und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen respektieren. Insbesondere tolerieren Lieferanten - im Einklang mit den Standards, die im Rahmen der ILO Konventionen 138 und 182 festgelegt wurden (oder höhere Standards gemäß den jeweils geltenden nationalen Gesetzen) - keine Art von Kinderarbeit im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Lieferanten ist verboten, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Arbeit, die nicht freiwillig geleistet wird, oder sonstige Arten sog. moderner Sklaverei in Anspruch zu nehmen. Hierzu verweisen wir auch auf unsere Erklärung „Menschenrechte und Lieferkette“ auf unserer Webseite. Lieferanten verhindern aktiv jede Form von Benachteiligung oder Beleidigung ihrer Mitarbeiter aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Lieferanten behandeln ihre Mitarbeiter fair und ohne die Ausübung von Druck, seelischer und körperlicher Misshandlung oder inhumanen Praktiken. Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter des Lieferanten liegen innerhalb der Grenzen, die im Rahmen der nationalen Gesetzgebung festgelegt sind. Die Vergütung, die den Mitarbeitern gezahlt wird, entspricht den geltenden nationalen Lohngesetzen. Im Einklang mit lokalen Gesetzen respektieren Lieferanten das Recht ihrer Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit, auf Beitritt zu einer Gewerkschaft, auf die Gründung einer Arbeitnehmervertretung, auf Beitritt zu einem Betriebsrat und auf Teilnahme an Tarifverhandlungen. Lieferanten ist es verboten, Mitarbeiter zu benachteiligen, die als Arbeitnehmervertreter tätig sind. Umwelt, Gesundheit und Sicherheit Lieferanten halten alle geltenden Vorschriften in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz ein. Von Lieferanten wird erwartet, dass sie kontinuierlich an einer Reduzierung der umweltbezogenen Auswirkungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten arbeiten sowie die Gesundheit und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter fördern. Vertraulichkeit Lieferanten und ihre Mitarbeiter wahren strengste Geheimhaltung in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse der xapling GmbH und in Bezug auf ähnliche, vertrauliche Informationen und sie legen solche Informationen gegenüber dritten Parteien nicht ohne unsere vorangegangene, schriftliche Zustimmung offen bzw. folgen bei einer Offenlegung

ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben oder den Vorgaben der Behörden und Gerichte. Wir erwarten von Lieferanten, dass sie angemessene Vorkehrungen zum Schutz derartiger Informationen vor unberechtigtem Zugriff treffen.

Lieferanten sind verpflichtet, ein Managementsystem einzurichten, das die Einhaltung des vorliegenden Kodex gewährleistet. Wir erwarten von Lieferanten, dass sie ihren Mitarbeitern den Inhalt des vorliegenden Verhaltenskodex mitteilen. Lieferanten ernennen eine Kontaktperson, die befugt ist, Informationen über die Einhaltung des vorliegenden Kodex durch den Lieferanten mitzuteilen.

Managementsystem

Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex

Wir setzen verschiedene Methoden zur Bewertung der Einhaltung des Verhaltenskodex durch Lieferanten ein. Wir behalten uns das Recht vor, Untersuchungen durchzuführen, eine Selbsteinschätzung des Lieferanten zu verlangen und Informationen in Bezug auf die Leistung des Lieferanten anzufordern. Lieferanten, die keine angemessenen Abhilfe- oder Präventivmaßnahmen umsetzen oder bei denen kritische Abweichungen von den Standards dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, laufen verstärkt Gefahr, von aktuellen und zukünftigen Geschäften mit uns ausgeschlossen zu werden.

Anti-Korruptionsrichtlinie

  • Wir führen unsere Geschäfte fair, ehrlich und transparent. 
  • Wir machen keine Bestechungsangebote und bestechen nicht – weder direkt noch auf Umwegen. 
  • Wir nehmen keine Bestechungen an, auch nicht auf Umwegen.
  • Wir tätigen keine Geschäfte mit Personen oder Unternehmen die unsere Werte nicht akzeptieren und unseren Ruf schädigen könnten.
  • Wir gestalten unsere Arbeitsabläufe so, dass direkte und indirekte Bestechung vermieden und nach unseren Werten gehandelt wird. 
  • Wir führen unsere Geschäftsbücher genau und protokollieren wichtige Entscheidungen.
  • Wir stellen sicher, dass alle Beschäftigten unseres Unternehmens sowie alle Geschäftspartner unsere Grundsätze kennen. 
  • Wir werden unser Programm und unsere Abläufe regelmäßig überdenken und, wenn nötig, aktualisieren. 
  • Wir werden uns auch in schwierigen Situationen an diese Grundsätze halten. 

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Kontakt

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